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Autor Thema: Scheinselbständingkeit  (Gelesen 4776 mal)

Offline mili

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Scheinselbständingkeit
« am: 06.12.2008 02:39 »
Hallo zusammen,

bin neu hier und mich beschäftigt die Frage mit dem Sozialversicherungspflicht.

Wenn man Telefonsex als Hauptgewerbe ausüben will scheint man scheinselbständig zu sein und damit auch sozialversicherungspflichtig. Zumindest lese ich das immer wieder im Internet und heute wurde das in einer Beratung von Deutsche Rentenversicherungsbestätigt. Falls man für nur einen Aufrgraggeber tätig (oder 5/6 des Gesameinkommens von ihm verdient)  ist und mehr 400 Euro verdient hieß es.....

Das heißt, man muss mindestens um die 200 Euro oder 19,9% des Einkommens als Rentenversicherung zahlen. Dazu kommt die tuere Krankenkassenversicherung für Selbständige, Pflegeversicherung und....denk mal auch Arbeitslosenversicherung.

Was sagt ihr dazu? Habt ihr irgendwelche Tipps für mich??

Ich möchte diesen Job auf jedenfall behalten und erweitern, jetzt mache ich das noch nebenberuflich, aber demnächst muss ich mich entscheiden entweder aufgeben oder als Hauptgewerbe weiter machen, daher wäre ich sehr dankbar für jede Erfahrung!

seid alle lieb gegrüßt
mili

Kijara2

  • Gast
Re: Scheinselbständingkeit
« Antwort #1 am: 06.12.2008 09:33 »
Hi Milli

Falls man für nur einen Aufrgraggeber tätig

Nimm noch ne 2 Line dazu, dann hast du 2 Auftraggeber... haben eh die meisten Callerinnen
 ;)

Am besten mal direkt bei deinem Steuerberater, Arbeitsamt und Krankenkasse nach fragen....  :)

LG
Kijara2


Offline mili

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Re: Scheinselbständingkeit
« Antwort #2 am: 06.12.2008 12:03 »
Hallo Kijara,

danke für deine Antwort. Diese "Lösung" ist mir schon bekannt, allerdings bezweifele ich, dass das ausreicht. Sie haben schon an alles gedacht....auch das kommt in Frage:

"I. Merkmale der Selbstständigkeit

Bei der Beurteilung des Status wird auf die Gesamtsituation abgestellt.
Im Vordergrund dieser Betrachtung steht als Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit der Grad der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und inwiefern ein unternehmerisches Risiko getragen, unternehmerische Chancen wahrgenommen und hierfür beispielsweise Eigenwerbung betrieben wird.

Typische Merkmale unternehmerischen Handelns sind, die Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ferner die eigenständige Entscheidung über
Einkaufs- und Verkaufspreise, Warenbezug
Personelle Fragen (Einstellung, Entlassung)
Einsatz von Kapital und eigener Arbeitsgeräte
Entscheidung über Einkaufs- und Verkaufskonditionen
eigene Kundenaquisition
Werbemaßnahmen und Auftreten als Selbstständiger in der Geschäftswelt (Eigene Briefköpfe, Zeitungsannoncen)


auch hier:

http://blog.juracity.de/2007-02-20/scheinselbstaendigkeit-durch-telefonsex-telefonistin-eines-telefonsex-callcenters-ist-arbeitnehmerin.html
(wobei, das hört sich eher nach Dating-Line an)

Das betrifft auch Agenturen, da sie keine sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen.

Es ist eindeutig das mit der Scheinselbständigkeit, was in der Tat passiert, wie die Konsequenzen sind, da kann man nur hoffen, dass es "nur" um eine "Begriflichkeit" geht und es nicht zu irgendwelche Nachzahlungen bzw. finanzielle Nachteilen kommt (z.B. kein Anspruch auf EU Rente oder Arbeitslosengeld....)

Finde ich soo schade, da mir dieser Job richtig gut gefällt. Da muss ich ihn nur als Kleingewerbe machen und mich nach anderen Alternativen umschauen. *Heul*

Aber bin dennoch gespannt auch auf andere Meinungen!
Lg und einen schönen zweiten Advent!
mili

Kijara2

  • Gast
Re: Scheinselbständingkeit
« Antwort #3 am: 06.12.2008 12:23 »
Huhu
Milli so kritisch ist das doch alles gar nichts....
meinst du alle "Selbstständigen Telefonistinnen" machen auf schein Selbstständig???
Du bist ja "Freie Mitarbeiterin".....
Das ist ja noch mal ne andere Selbständigkeit wie wenn du einen Laden aufmachst...

Überlegs dir doch mal zu anderen Berufgruppen, Künstlern, Jurnalisten usw...

Bedenke bitte das dir zu so "Rechtsfragen" und "Steuern" nur solche Berufgruppen Auskunft geben dürfen....
Also sollten das deine nächsten Ansprechpartner sein...

Nur was hört sich in deinem verlinkten Text bitte schön nach Datingline an???? Außer das du ihn wohl nicht richtig gelesen hast....  ;D
Telefonistin eines Telefonsex-Callcenters sagt soviel wie die Frau Arbeitet in einem Call-Center nicht von zuahuse aus... einem das Telefonsex Anbietet
Les dein Link mal richtig durch die Frau war arbeitnehmer Typisch weisungsgebunden.... an Ort Zeit Inhalt usw...
Somit ja nicht Selbstständig

Was du bei einer Line ja nicht bist

Häufig Erwarten Agenturen Stundenpläne bzw das Frauen ihre Arbeitszeiten abgeben und einhalten, was die meisten Callerinnen aber nicht wissen ist das es die Agentur oder Line gar nicht machen dürfte weil die die "Freie Mitarbeiter" so wieder bindet und somit für ihre Sozialabgaben zuständig wäre.... nur so als Tipp falls deine Agentur wieder wegen den noch nicht abgegebenen Zeiten nervt  ;D

LG
Kijara


Offline Nina

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Re: Scheinselbständingkeit
« Antwort #4 am: 06.12.2008 16:38 »
Hallo,

kann mich Kijara nur anschließen, such dir 2 Lines.
Selbst wenn sie dich verdächtigen scheinselbstständig zu sein, sie kontrollieren dich dann, aber sofern du alles richtig machst kann dir doch keiner was anhaben.

Liebe Grüße

Nina

Offline mili

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Re: Scheinselbständingkeit
« Antwort #5 am: 09.12.2008 22:34 »
Danke euch für die ANworten!  Dann muss ich mich um eine 2. Line kümmern....oder die andere Variante ist ein 400 Job, der zu der Arbeitszeit auf der Line passt. Hmmm....werde mir in Ruhe überlegen.

@Kijara: ja, du hast REcht, das mit dem Callcenter hab ich wohl übersehen.

liebe Grüße
mili

 


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